Doppelte Haushaltsführung 2026 — wie Monteure Übernachtung, Verpflegung und Heimfahrten korrekt absetzen
Bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit sind Übernachtungskosten in der Regel zu 100 % als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Verpflegungspauschalen liegen 2026 weiterhin bei 14 € (Abwesenheit über 8 Stunden) bzw. 28 € pro vollem Tag — für die ersten drei Monate am gleichen Einsatzort. Heimfahrten zur Familie können mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Wichtig ist die Belegqualität: Eine Rechnung muss Aufenthaltszeitraum, Personenanzahl, Adresse, Nettopreis und ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor (eigener Hausstand am Heimatort, beruflicher Zweitwohnsitz am Einsatzort), greift zusätzlich die Übernachtungs-Höchstgrenze von 1.000 € pro Monat — Monteurwohnungen über das Portal liegen praktisch immer darunter. Anbieter auf Monteurzimmer im Norden stellen Sammelrechnungen pro Monat oder pro Aufenthalt mit allen geforderten Angaben aus.

Pauschalen 2026
14 € bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 € pro vollem Tag — die ersten 3 Monate am gleichen Einsatzort.
Übernachtung absetzen
Vollständige Rechnung mit Datum, Personen, MwSt-Ausweis — bei doppelter Haushaltsführung max. 1.000 € pro Monat.
Heimfahrten
Eine Heimfahrt pro Woche mit Entfernungspauschale absetzbar — auch wenn das Unternehmen die Fahrt bezahlt, gibt es Sonderregeln.



