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Doppelte Haushaltsführung 2026 — was absetzbar ist

Wer beruflich auswärts schläft, kann Übernachtungs- und Verpflegungskosten in vielen Fällen vollständig absetzen — vorausgesetzt, die Belege passen. Der Überblick für 2026.

28. März 20266 Min. LesezeitKielHamburgBremenHannover

Doppelte Haushaltsführung 2026 — wie Monteure Übernachtung, Verpflegung und Heimfahrten korrekt absetzen

Bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit sind Übernachtungskosten in der Regel zu 100 % als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Verpflegungspauschalen liegen 2026 weiterhin bei 14 € (Abwesenheit über 8 Stunden) bzw. 28 € pro vollem Tag — für die ersten drei Monate am gleichen Einsatzort. Heimfahrten zur Familie können mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Wichtig ist die Belegqualität: Eine Rechnung muss Aufenthaltszeitraum, Personenanzahl, Adresse, Nettopreis und ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor (eigener Hausstand am Heimatort, beruflicher Zweitwohnsitz am Einsatzort), greift zusätzlich die Übernachtungs-Höchstgrenze von 1.000 € pro Monat — Monteurwohnungen über das Portal liegen praktisch immer darunter. Anbieter auf Monteurzimmer im Norden stellen Sammelrechnungen pro Monat oder pro Aufenthalt mit allen geforderten Angaben aus.

Doppelte Haushaltsführung 2026 — was absetzbar ist

Pauschalen 2026

14 € bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 € pro vollem Tag — die ersten 3 Monate am gleichen Einsatzort.

Übernachtung absetzen

Vollständige Rechnung mit Datum, Personen, MwSt-Ausweis — bei doppelter Haushaltsführung max. 1.000 € pro Monat.

Heimfahrten

Eine Heimfahrt pro Woche mit Entfernungspauschale absetzbar — auch wenn das Unternehmen die Fahrt bezahlt, gibt es Sonderregeln.

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Häufige Fragen zu „Doppelte Haushaltsführung 2026 — was absetzbar ist“

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?
14 € pro Tag bei Abwesenheit über 8 Stunden, 28 € pro vollem Kalendertag — für die ersten drei Monate am gleichen Einsatzort.
Was ist die Übernachtungs-Höchstgrenze?
Bei doppelter Haushaltsführung 1.000 € pro Monat. Monteurwohnungen liegen mit 600–900 € pro Monat in fast allen norddeutschen Städten darunter.
Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?
Adresse der Unterkunft, Aufenthaltszeitraum, Personenanzahl, Nettopreis, ausgewiesene Umsatzsteuer und Bruttosumme.

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